...das Tier unter Beachtung
des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen...
...jede
Misshandlung und Quälerei zu unterlassen...
…das Tier weder zu verkaufen, noch zu
verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen...
...das Tier nicht zu
Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen oder selbst mit dem Tier zu züchten...
...das Tier vor Eintritt der
Geschlechtsreife (mit ca. 5-6 Monaten) auf eigene Kosten
kastrieren zu lassen...
...das
Tier bei TASSO zu registrieren und der Nachweis an den Übergeber zu
senden...
...das Tier bei auftretenden
Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu
lassen...
...Ein
Abhandenkommen des Tieres dem Übergeber unverzüglich zu melden...
...dem Übergeber zu
ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren...
...Im Falle eines
Wohnortwechsels dem Übergeber seinen neuen Wohnort unverzüglich
mitzuteilen...
...Falsch gemachte
Angaben des Übernehmers oder bei Nicht-Erfüllung der
Vertragsbedingungen ist der Übergeber
berechtigt, von diesem Vertrag zurück zu treten und die unverzügliche
Herausgabe und Rückübereignung des Tieres zu
verlangen...
...Für
den Fall der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder falscher Angaben
erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von € an...
Bitte fordern Sie bei Interesse einen
kompletten Blanko-Vertrag an.
