Vermittlungsvertrag / Schutzvertrag

 

Kommt es zur Vermittlung eines Tieres, werden in einem Schutzvertrag die für das Tier wichtigen Dinge geregelt, z.B.:

 

Sie (der Übernehmer) verpflichten sich uns (dem Übergeber) mit Ihrer Unterschrift...

 

...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen...

 

...jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen... 

 

…das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen... 

 

...das Tier nicht zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen oder selbst mit dem Tier zu züchten...

 

...das Tier  vor Eintritt  der Geschlechtsreife (mit ca. 5-6 Monaten) auf eigene Kosten kastrieren zu lassen...

 

...das Tier bei TASSO zu registrieren und der Nachweis an den Übergeber zu senden...

 

...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen...  

 

...Ein Abhandenkommen des Tieres  dem Übergeber unverzüglich zu melden... 

 

...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren...

 

...Im Falle eines Wohnortwechsels  dem Übergeber seinen neuen Wohnort unverzüglich mitzuteilen... 

 

...Falsch gemachte Angaben des Übernehmers oder bei Nicht-Erfüllung der Vertragsbedingungen ist der Übergeber berechtigt, von diesem Vertrag zurück zu treten und die unverzügliche Herausgabe und Rückübereignung des Tieres zu verlangen...
 

...Für den Fall der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen oder falscher Angaben erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von €  an...

 

Bitte fordern Sie bei Interesse einen kompletten Blanko-Vertrag an.